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Senat

Der Senat ist in der universitären Selbstverwaltung das oberste Beschlussorgan. Im Senat sind alle Statusgruppen der Universität vertreten: Neun Professoren, drei Studierende, drei Mitglieder aus dem wissenschaftlichen Mittelbau, zwei administrativ- technische Mitglieder. Sie stellen für die Universität im Sinne der funktionalen Selbstverwaltung zentrale Themen zur Diskussion und haben bei vielen Grundsatzangelegenheiten ein Mitspracherecht. Das umfasst unter anderem, die Akkreditierung von Studiengängen, Entwicklungsplanung der Hochschule und die Festlegung von Studiengangsordnungen. Außerdem wählt und kontrolliert der Senat das Präsidium der Universität. Die LHG setzt sich im Senat insbesondere für die Stärkung der studentischen Kontrollrechte an der Universität ein und strebt eine nachhaltige Verbesserung der Studiensituation an der Goethe-Universität an. Es ist uns ein großes Anliegen die Transparenz bei Entscheidungen zu verbessern und die individuellen Rechte der Studierenden zu erhöhen. Daneben stehen wir für einen vernünftigen Kurs und suchen den Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Partikularinteressen.

Unsere Anliegen sind:

  • Digitalisierung stärken: HRZ personell und finanziell besser ausstatten, mehr Online-Veranstaltungen und Hybrid-Formate, Zeugniserstellung digitalisieren
  • Verstärkte Zusammenarbeit mit privaten Anbietern bei universitären Lösungen und Ausweitung der Drittmittelakquise
  • Beseitigung bestehender finanzieller und administrativer Hürden im Studienverlauf (u. A. verkürzte Prüfungsanmeldung, Abschaffung von Gebühren)
  • Ideologiefreie pragmatische Politik im Sinne aller Studierenden an allen Fachbereichen